Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagen können Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, sofern entsprechende Informationen der jeweiligen Produktanbieter zur Verfügung stehen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können.
Die Valunova GmbH berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne von Artikel 4 der Offenlegungsverordnung.
Grund hierfür ist insbesondere die derzeit begrenzte Verfügbarkeit standardisierter und verlässlicher Informationen der Produktanbieter.
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagen wird nicht von Nachhaltigkeitsrisiken oder Nachhaltigkeitsmerkmalen beeinflusst.